BGBl. III Nr. 34/2012
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 16neu
Artikel 16
Finanzierung
Jede Partei trägt selbst die Kosten zur Erfüllung ihrer Pflichten unter diesem Abkommen. Die Verpflichtungen jeder Partei gemäß diesem Abkommen sind Gegenstand der Verfügbarkeit angemessener Finanzmittel.