BGBl. III Nr. 37/2012
Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“
Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“
Änderungen durch diese Kundmachung
Zugang der Bediensteten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum „Commissary“
neu
Art. 1neu
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