BGBl. III Nr. 49/2012
Annahme neuer Anlagen 8 und 9 zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Annahme neuer Anlagen 8 und 9 zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
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Anl. 8neu
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Anl. 9neu
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