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BGBl. III Nr. 49/2012

kundgemacht 29.02.2012
Annahme neuer Anlagen 8 und 9 zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Annahme neuer Anlagen 8 und 9 zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Kundmachung BGBl. III Nr. 49/2012× zu Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen 2
Anl. 9neu

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