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BGBl. III Nr. 98/2012

kundgemacht 21.06.2012
Geltungsbereich der Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2
Kundmachung BGBl. III Nr. 98/2012×

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