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BGBl. I Nr. 169/2013

kundgemacht 05.08.2013
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung“ in § 4f Abs. 2 Z 25 ORF-G als verfassungswidrig aufgehoben wird
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung“ in § 4f Abs. 2 Z 25 ORF-G als verfassungswidrig aufgehoben wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 169/2013× zu ORF-G

Änderungen durch diese Kundmachung

ORF-Gesetz (ORF-G) 1