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BGBl. I Nr. 207/2013

kundgemacht 27.12.2013 RIS↗Parlament↗
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2012
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2012
Kundmachung BGBl. I Nr. 207/2013× zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2012×

Änderungen durch diese Kundmachung

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2012 neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 28.12.2013 · idF BGBl. I Nr. 207/2013 Art. 1↗RIS↗

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2012 wird die Genehmigung erteilt.