Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 27/2013

kundgemacht 18.01.2013
Aufhebung der Wortfolge „bezieht sich jedoch nicht auf Ton- oder Bildaufnahmen und“ in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung 1975 durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge „bezieht sich jedoch nicht auf Ton- oder Bildaufnahmen und“ in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung 1975 durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. I Nr. 27/2013× zu StPO

Änderungen durch diese Kundmachung

Strafprozeßordnung 1975 (StPO) 1