Absatz eins,Die Energie-Control GmbH hat zur Vorbereitung der Lenkungsmaßnahmen ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich durchzuführen. Die in Paragraph 7, ElWOG bezeichneten Bilanzgruppenkoordinatoren, Bilanzgruppenverantwortlichen, Einspeiser, Elektrizitätsunternehmen, Netzbetreiber und Regelzonenführer haben dabei nach Kräften mitzuwirken. Dieses Monitoring betrifft insbesondere
- Ziffer einsdas Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem heimischen Markt;
- Ziffer 2die erwartete Nachfrageentwicklung und das verfügbare Angebot;
- Ziffer 3die in der Planung und im Bau befindlichen zusätzlichen Kapazitäten;
- Ziffer 4die Qualität und den Umfang der Netzwartung;
- Ziffer 5Maßnahmen zur Bedienung von Nachfragespitzen und zur Bewältigung von Ausfällen eines oder mehrerer Versorger sowie
- Ziffer 6die Verfügbarkeit von Elektrizitätserzeugungsanlagen und Netzen.