BGBl. I Nr. 59/2013
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, des Opferfürsorgegesetzes, des Verbrechensopfergesetzes, des Impfschadengesetzes und der 11. Opferfürsorgegesetz-Novelle
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Impfschadengesetz und die 11. Opferfürsorgegesetz-Novelle geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1aufgehoben
Artikel römisch eins
(Verfassungsbestimmung)
Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von die Verbrechensopferentschädigung betreffenden Vorschriften sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind Bundessache. Sie können im Sinne des Artikels 102 Absatz 2, B-VG unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.