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BGBl. II Nr. 18/2013

kundgemacht 07.01.2013
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Kundmachung BGBl. II Nr. 18/2013× zu Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Jänner 2013

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Jänner 2013 neu