BGBl. II Nr. 210/2013
Änderung der Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren (AMZ-VO), der Verordnung über sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO), der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau (SFK-VO), der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten (Bühnen-FK-V), der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) sowie Aufhebung der Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren (AMZ-VO), die Verordnung über sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO), die Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau (SFK-VO), die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten (Bühnen-FK-V) und die Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) geändert werden und die Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Bühnen-Fachkenntnisse-Verordnung (Bühnen-FK-V)
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§ 4geändert
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§ 5geändert
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§ 6geändert
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§ 6geändert
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§ 7geändert
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§ 10geändert
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