BGBl. II Nr. 320/2013
Änderung der Verordnung über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V)
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
UGB-Formblatt-V
3
§ 3geändert
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Anl. 2geändert
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Anl. 3geändert
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