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BGBl. II Nr. 447/2013

kundgemacht 16.12.2013
Änderung der Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an den unabhängigen Finanzsenat, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an den unabhängigen Finanzsenat, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 447/2013× zu Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen

Änderungen durch diese Kundmachung

Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen 2