BGBl. II Nr. 451/2013
Änderung der Verordnung betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationale Steuervergütung-Datenübermittlungsverordnung (IStVDÜV)
11
§ 3geändert
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§ 4neu
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