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BGBl. II Nr. 49/2013

kundgemacht 07.02.2013
Änderung der Verordnung über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 49/2013× zu Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung 1
§ 2geändert

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