BGBl. II Nr. 513/2013
Die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2014
Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst über die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2014
Änderungen durch diese Kundmachung
Von der Europäischen Kommission festgesetzte Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2014
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