BGBl. II Nr. 62/2013
Aufhebung der Verordnung über den Höchstgehalt von Mykotoxinen bei Lebensmitteln
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung über den Höchstgehalt von Mykotoxinen bei Lebensmitteln aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Höchstgehalt von Mykotoxinen bei Lebensmitteln
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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