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BGBl. II Nr. 64/2013

kundgemacht 27.02.2013
Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der in die Bundesvertretung der Studierenden von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der in die Bundesvertretung der Studierenden von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013
Kundmachung BGBl. II Nr. 64/2013× zu Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013

Änderungen durch diese Kundmachung

Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013 neu