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BGBl. III Nr. 118/2013

kundgemacht 18.04.2013 RIS↗Parlament↗
Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden
Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden
Kundmachung BGBl. III Nr. 118/2013× zu Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden neu § 0↗RIS↗
Art. 19neu
in Kraft ab 30.04.2013 · idF BGBl. III Nr. 118/2013 Art. 19↗RIS↗

Artikel 19

Sprachen

Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Geschehen zu London am 23. März 2001

Zu Urkund dessen haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.