BGBl. III Nr. 206/2013
Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um die Verwendung von Sonderfonds in Empfängerländern und potenziellen Empfängerländern zu gestatten
Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um die Verwendung von Sonderfonds in Empfängerländern und potenziellen Empfängerländern zu gestatten
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
1
Art. 18geändert
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