Österreich wird Mitglied der ESO und Vertragspartei des Übereinkommens und des Protokolls.
BGBl. III Nr. 243/2013
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
ARTIKEL 2
- Ziffer eins
- Ziffer 2Österreich stimmt, vorbehaltlich der Ratifikation, den Bedingungen, welche den Beitritt regeln, wie sie im vorliegenden Abkommen festgelegt sind, zu.