BGBl. III Nr. 254/2013
Änderungen durch diese Kundmachung
ARTIKEL 51
Energie
(1) Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Grundsätze der Marktwirtschaft und der Europäischen Energiecharta vor dem Hintergrund der schrittweisen Integration der Energiemärkte in Europa.
(2) Die Zusammenarbeit konzentriert sich unter anderem auf die Formulierung und Entwicklung einer Energiepolitik. Sie umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- StrichaufzählungVerbesserung der Verwaltung und der Regulierung des Energiesektors auf marktwirtschaftlicher Grundlage,
- StrichaufzählungVerbesserung der Energieversorgung, einschließlich der Sicherheit der Energieversorgung, in ökonomisch und ökologisch vernünftiger Weise,
- StrichaufzählungFörderung des Energiesparens und der Energieeffizienz und Umsetzung des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte,
- StrichaufzählungModernisierung der Energieinfrastruktur,
- StrichaufzählungVerbesserung der Energietechnik für Versorgung und Endverbrauch für alle Energiearten,
- StrichaufzählungManagementausbildung und technische Ausbildung im Energiesektor,
- StrichaufzählungTransport und Transit von Energieerzeugnissen und Energieträgern,
- StrichaufzählungSchaffung der notwendigen institutionellen, rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Förderung einer Ausweitung von Handel und Investitionen im Energiebereich,
- StrichaufzählungAusbau der Wasserkraft und anderer erneuerbarer Energiequellen.
(3) Die Vertragsparteien tauschen zweckdienliche Informationen über Investitionsprojekte im Energiesektor aus, insbesondere über die Erschließung von Energiequellen und den Bau und die Instandhaltung von Erdöl- und Gasleitungen oder sonstiger Mittel für den Transport von Energieerzeugnissen. Die Vertragsparteien messen der Zusammenarbeit bei Investitionen im Energiesektor und der Art, wie diese geregelt werden, besondere Bedeutung bei. Sie arbeiten zusammen, um die Bestimmungen des Titels römisch vier und des Artikels 44 in Bezug auf Investitionen im Energiesektor so wirksam wie möglich umzusetzen.