die Schaffung einer Stelle innerhalb der Regierung der Republik Tadschikistan, die Hilfe bei der Definition und Lenkung des Privatisierungsprozesses leistet,
BGBl. III Nr. 254/2013
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 56neu
ARTIKEL 56
Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung
In der Erkenntnis, dass die Privatisierung von entscheidender Bedeutung für einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung ist, kommen die Vertragsparteien überein, bei der Schaffung des dazu erforderlichen institutionellen, rechtlichen und methodologischen Rahmens zusammenzuarbeiten. Dabei wird insbesondere auf den ordnungsgemäßen Verlauf und die Transparenz des Privatisierungsprozesses geachtet.
Die technische Hilfe konzentriert sich unter anderem auf
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungdie Weiterentwicklung der Privatisierungsstrategie der Regierung der Republik Tadschikistan, einschließlich des rechtlichen Rahmens und der Umsetzungsmechanismen,
- StrichaufzählungFörderung marktwirtschaftlicher Ansätze bei Bodennutzung und Nießbrauch,
- Strichaufzählungdie Umstrukturierung derjenigen Unternehmen, die noch nicht für die Privatisierung bereit sind,
- Strichaufzählungdie Entwicklung der Privatwirtschaft, insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen,
- Strichaufzählungdie Entwicklung von Investmentfonds.
Ziel dieser Zusammenarbeit ist, zur Förderung von Gemeinschaftsinvestitionen in der Republik Tadschikistan beizutragen.