regelmäßige Treffen auf der Ebene hoher Beamter zwischen Vertretern der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Vertretern der Republik Tadschikistan andererseits,
BGBl. III Nr. 254/2013
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 6neu
ARTIKEL 6
Andere Verfahren und Mechanismen für den politischen Dialog werden von den Vertragsparteien vor allem in folgender Form eingeführt:
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungvolle Nutzung der diplomatischen Kanäle zwischen den Vertragsparteien, insbesondere geeigneter Kontakte sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene, einschließlich im Rahmen der Tagungen der Vereinten Nationen, der OSZE und sonstiger Tagungen,
- Strichaufzählungin jeder sonstigen Form, einschließlich der Möglichkeit von Sachverständigentreffen, mit der ein Beitrag zur Festigung und Erweiterung des politischen Dialogs geleistet würde.