Anpassung des tadschikischen Statistiksystems an die internationalen Methoden, Normen und Klassifikationen,
BGBl. III Nr. 254/2013
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 64neu
ARTIKEL 64
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Die Zusammenarbeit in diesem Bereich dient der Entwicklung eines leistungsfähigen Statistik-systems, damit zuverlässige Statistiken erstellt werden können, die zur Planung und Überwachung des wirtschaftlichen Reformprozesses und zur Entwicklung von Privatunternehmen in der Republik Tadschikistan benötigt werden.
Die Vertragsparteien arbeiten insbesondere in folgenden Bereichen zusammen:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungAustausch statistischer Informationen,
- StrichaufzählungBereitstellung der für die Durchführung und Steuerung der wirtschaftlichen Reformen erforderlichen makro- und mikroökonomischen statistischen Informationen.
Als Beitrag hierzu leistet die Gemeinschaft der Republik Tadschikistan technische Hilfe.