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BGBl. III Nr. 254/2013

kundgemacht 16.09.2013 RIS↗Parlament↗
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Kundmachung BGBl. III Nr. 254/2013× zu Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan×

Änderungen durch diese Kundmachung

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan neu § 0↗RIS↗
Art. 67neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 254/2013 Art. 67↗RIS↗

TITEL römisch acht
ZUSAMMENARBEIT BEI DER VERHÜTUNG VON STRAFTATEN UND BEI DER VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG DER ILLEGALEN EINWANDERUNG

ARTIKEL 67

Die Vertragsparteien nehmen die Zusammenarbeit mit dem Ziel auf, Straftaten wie Folgende zu verhüten:

  • Strichaufzählung
    Wirtschaftsstraftaten einschließlich Korruption,
  • Strichaufzählung
    illegale Geschäfte mit Waren einschließlich Industriemüll und Waffen,
  • Strichaufzählung
    Fälschung.

Die Zusammenarbeit in den genannten Bereichen beruht auf gegenseitigen Konsultationen und auf enger Interaktion. Technische Hilfe und Amtshilfe können unter anderem in folgenden Bereichen geleistet werden:

  • Strichaufzählung
    Konzeption innerstaatlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Verhütung von Straftaten,
  • Strichaufzählung
    Einrichtung von Informationszentren,
  • Strichaufzählung
    Erhöhung der Effizienz der Einrichtungen, die mit der Verhütung von Straftaten befasst sind,
  • Strichaufzählung
    Ausbildung des Personals und Ausbau der Forschungsinfrastruktur,
  • Strichaufzählung
    Ausarbeitung von für beide Seiten annehmbaren Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten.