BGBl. III Nr. 254/2013
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
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§ 0↗RIS↗
Art. 74neu
ARTIKEL 74
Diese Finanzhilfe wird im Rahmen des Programms TACIS und der einschlägigen Verordnung des Rates gewährt. Je nach Bedarf des Landes kommt die Republik Tadschikistan auch für andere Formen der Gemeinschaftshilfe in Betracht. Besondere Aufmerksamkeit wird der Konzentration der Hilfe, der Koordinierung der Hilfsinstrumente und der Verknüpfung der humanitären Hilfe, der Hilfe beim Wideraufbau und der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft gewidmet. Die Bekämpfung der Armut wird in die Gemeinschaftsprogramme einbezogen.