Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 259/2013

kundgemacht 17.09.2013 RIS↗Parlament↗
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
Kundmachung BGBl. III Nr. 259/2013× zu Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Montenegro×

Änderungen durch diese Kundmachung

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Montenegro neu § 0↗RIS↗
Anl. 10neu
in Kraft ab 01.05.2010 · idF BGBl. III Nr. 259/2013 Anl. 10↗RIS↗

PROTOKOLL NR. 1
ÜBER DEN HANDEL ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND MONTENEGRO MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN VERARBEITUNGSERZEUGNISSEN

Anmerkung, Protokoll Nr. 1 ist als PDF dokumentiert)