BGBl. III Nr. 278/2013
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
Artikel 16
ÄNDERUNGEN DES ABKOMMENS
Änderungen und Ergänzungen dieses Abkommens können auf Initiative jeder Vertragspartei im gegenseitigen Einvernehmen in Form von gesonderten Protokollen vorgenommen werden. Diese Protokolle erlangen Geltung gemäß den Bestimmungen über das in Kraft dieses Abkommens und bilden einen integralen Bestandteil davon.