BGBl. III Nr. 279/2013
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 12neu
Artikel 12 – Öffentliche Leistungen im Sitzbereich
Die Republik Österreich trifft alle entsprechenden Maßnahmen, um die Versorgung des Sitzes des Back-up-Systems mit den notwendigen öffentlichen Leistungen zu angemessenen Bedingungen zu gewährleisten.