Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des Monates nach dem Monat, in dem die beiden Parteien einander gegenseitig von der Erfüllung aller notwendigen Verfahren in ihren jeweiligen Ländern benachrichtigt haben, in Kraft. Die Anwendung des Vertrages soll alle laufenden Projekte und alle Projekte die sich in Vorbereitung befinden, einschließen.
BGBl. III Nr. 286/2013
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Georgien über Entwicklungszusammenarbeit
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Georgien über Entwicklungszusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11. Inkrafttreten, Kündigung
- Ziffer eins
- Ziffer 2Dieser Vertrag kann von jeder Partei zu jedem Zeitpunkt schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung soll mit dem ersten Tag des dritten Monates nach erfolgter Benachrichtigung auf diplomatischen Weg rechtswirksam werden. Es soll jene Programme und Projekte, die zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der Kündigung laufen, nicht beeinträchtigen.
Geschehen in Wien am 5. März 2013, in zwei identischen Kopien in englischer Sprache.