Die folgenden Bedingungen sollen in Georgien für alle natürlichen Personen gelten, die nicht ständig in Georgien wohnen, die
- Absatz i,Aufgaben innerhalb der Programme/Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, die von Österreich finanziert werden, in Georgien ausführen, vorausgesetzt, dass sie oder ihre Arbeitgeber einen Vertrag mit Österreich haben;
- Absatz i, i,EhegattInnen, Lebensgefährten oder abhängige Familienmitglieder (Personen die im gemeinsamen Haushalt wohnen und außerstande sind ein eigenes Einkommen zu generieren) des in (i) beschriebenen Personals sind.