BGBl. III Nr. 295/2013
Änderung des Artikels XXI des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Änderung des Artikels XXI des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
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Art. 21geändert
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