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BGBl. III Nr. 314/2013

kundgemacht 06.12.2013
Geltungsbereich des Beschlusses des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Beschlusses des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
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