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BGBl. III Nr. 318/2013

kundgemacht 06.12.2013 RIS↗
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Kundmachung BGBl. III Nr. 318/2013× zu Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.2014 · idF BGBl. III Nr. 318/2013 Anl. 1↗RIS↗

Anhang

[Adresse der zuständigen Behörde

der ersuchenden Vertragspartei]

Aktenzahl:

An

[Adresse der zuständigen Behörde

der ersuchten Vertragspartei]

[Ort, Datum]

Überstellungsinformation

Angaben zur Person und Rückführung

1. Vollständiger Name

(Nachname unterstreichen, Vorname)

2. Geburtsdatum

3. Art der Rückführung (Luft-, Land- oder Seeweg, sowie Flugnummer)

4. Datum

5. Uhrzeit

6. Ort der Übergabe (Grenzübergangsstelle)

7. Gesundheitszustand und eventuelle besondere Bedürfnisse

 

8. Begleitete Rückführung

JA

NEIN

Falls ja, Angaben zu den Begleitpersonen:

 

 

9. Sicherheitsmaßnahmen, die am Zielort bzw. Ort der Zwischenlandung zu veranlassen sind:

 

 

 

 

(Unterschrift des Beamten der zuständigen Behörde

der ersuchenden Vertragspartei)