von österreichischer Seite – auf Georgisch oder in englischer Übersetzung;
BGBl. III Nr. 318/2013
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
Sprachen
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahme-abkommens findet in folgenden Sprachen statt:
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungvon georgischer Seite – auf Deutsch oder in englischer Übersetzung.