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BGBl. III Nr. 318/2013

kundgemacht 06.12.2013 RIS↗
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Kundmachung BGBl. III Nr. 318/2013× zu Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien) neu § 0↗RIS↗
Art. 12neu
in Kraft ab 01.01.2014 · idF BGBl. III Nr. 318/2013 Art. 12↗RIS↗

Artikel 12

Sprachen

Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahme-abkommens findet in folgenden Sprachen statt:

  • Strichaufzählung
    von österreichischer Seite – auf Georgisch oder in englischer Übersetzung;
  • Strichaufzählung
    von georgischer Seite – auf Deutsch oder in englischer Übersetzung.