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BGBl. III Nr. 51/2013

kundgemacht 25.02.2013
Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Kundmachung BGBl. III Nr. 51/2013× zu Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Änderungen durch diese Kundmachung

Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen 2