BGBl. III Nr. 51/2013
Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Änderungen durch diese Kundmachung
Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
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Art. 25geändert
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Art. 26geändert
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