BGBl. I Nr. 20/2014
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass ein Wort und eine Wortfolge in § 8 Abs. 2 sowie Wörter in § 8 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 verfassungswidrig waren
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass ein Wort und eine Wortfolge in § 8 Abs. 2 sowie Wörter in § 8 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 verfassungswidrig waren
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass ein Wort und eine Wortfolge in § 8 Abs. 2 sowie Wörter in § 8 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 verfassungswidrig waren
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Februar 2014, G 88/2013-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 12. März 2014, zu Recht erkannt:
„Das Wort “ehelicher“ und die Wortfolge “, b) bei unehelicher Geburt die Mutter“ in Paragraph 8, Absatz 2, sowie die Wörter “ehelicher“ und “uneheliche“ in Paragraph 8, Absatz 3, StbG 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 311, waren verfassungswidrig.“