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BGBl. II Nr. 121/2014

kundgemacht 03.06.2014
Änderung der Verordnung über das Führen von Dienstgraden als Verwendungsbezeichnungen im Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über das Führen von Dienstgraden als Verwendungsbezeichnungen im Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 121/2014×

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