BGBl. II Nr. 185/2014
Rundfunk-Richtsatzverordnung 2014 – RRV 2014
Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria, mit der ein bundesweit einheitlicher Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber festgelegt wird (Rundfunk-Richtsatzverordnung 2014 – RRV 2014)
Änderungen durch diese Kundmachung
Rundfunk-Richtsatzverordnung 2014 (RRV 2014)
neu
§ 1neu
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