BGBl. II Nr. 205/2014
Änderung der Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung des Ministers des Inneren in Einvernehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht von 22. Februar 1915, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
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§ 4geändert
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