BGBl. II Nr. 349/2014
Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
In der Justizanstalt Hirtenberg ist bis 31.03.2016 eine Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt eingerichtet.
Brandstetter