BGBl. III Nr. 124/2014
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7
Mit Inkrafttreten dieses Abkommens treten das Abkommen über soziale Sicherheit1 vom 23. September 1996 und das Abkommen über die Arbeitslosenversicherung2 vom 24. Juli 1981 außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 8. Jänner 2013 in zwei Urschriften.
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 1998,.
2 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1982,.