Agrarpolitik und internationale und landwirtschaftliche Perspektiven im Allgemeinen,
BGBl. III Nr. 194/2014
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 29neu
ARTIKEL 29
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung auszubauen. Die Bereiche, in denen die Zusammenarbeit weiterentwickelt werden kann, sind unter anderem:
- Litera a
- Litera bMöglichkeiten für die Beseitigung von Hemmnissen für den Handel mit Feldfrüchten, Vieh und pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen,
- Litera cEntwicklungspolitik in ländlichen Gebieten,
- Litera dQualitätspolitik für Feldfrüchte und Vieh und geschützte geografische Angaben,
- Litera eMarktentwicklung und Förderung der internationalen Handelsbeziehungen,
- Litera fEntwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft.