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BGBl. III Nr. 195/2014

kundgemacht 20.10.2014 RIS↗Parlament↗
Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang
Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 195/2014× zu Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama neu § 0↗RIS↗
Art. 44neu
in Kraft ab 01.05.2014 · idF BGBl. III Nr. 195/2014 Art. 44↗RIS↗

ARTIKEL 44

Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich dazu beiträgt, politische Konzepte, Programme und Mechanismen zu stärken, mit denen die gleichberechtigte Beteiligung und die Chancengleichheit von Mann und Frau in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens gewährleistet, verbessert und erweitert wird, gegebenenfalls einschließlich positiver Maßnahmen zugunsten von Frauen. Sie trägt auch zur Erleichterung des Zugangs von Frauen zu allen Ressourcen bei, die sie zur uneingeschränkten Ausübung ihrer Grundrechte benötigen.