BGBl. III Nr. 216/2014
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Finnland über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Finnland über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa
Änderungen durch diese Kundmachung
Vereinbarung über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa (Finnland)
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Art. 1neu
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