BGBl. I Nr. 1/2015
Aufhebung der Wortfolge „und 60 Abs. 2“ in § 59 Abs. 3 des Außerstreitgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge „und 60 Abs. 2“ in § 59 Abs. 3 des Außerstreitgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Außerstreitgesetz (AußStrG)
1
§ 59geändert
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