BGBl. I Nr. 43/2015
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 82 Abs. 1 zweiter Satz des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 82 Abs. 1 zweiter Satz des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 verfassungswidrig war