BGBl. I Nr. 4/2015
Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) sowie Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Sanktionengesetzes 2010 und des Devisengesetzes 2004
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Ersetzung der SMR-Bund durch die UDRB in Bundesgesetzen und Verordnungen
Paragraph eins,
Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt an ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).